In Zeiten knapper offentlicher Mittel gehen Kommunen mit der Begrundung offentlich-privater Partnerschaften neue Wege, um private Akteure in vormals offentliche Aufgaben einzubeziehen. Privaten wird Einflu auf stadtische Planungen, kommunale Wirtschaftsforderung oder kulturelle Einrichtungen eingeraumt; im Gegenzug sollen private Mittel die Kommunen finanziell entlasten. Die Arbeit nimmt in einem ersten Schritt einen Vergleich der neuen Formen offentlich-privater Zusammenarbeit mit den bekannten Privatisierungskategorien vor. Anschlieend untersucht sie, welchen Spielraum das offentliche Recht den Beteiligten bei der Gestaltung der Partnerschaften lat und wie die Beteiligten diesen Spielraum mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts ausfullen konnen. Dabei geht sie uber die in fruheren Untersuchungen unter dem Schlagwort «Flucht ins Privatrecht» thematisierte Frage der Einwirkungspflicht offentlicher Korperschaften auf ihre privatrechtlichen Organisationen hinaus. Die teilweise Ubertragung von Aufgabenverantwortung auf Private stellt neue Fragen in Bezug auf die Auswahl der privaten Partner, die Koordination der unterschiedlichen Interessen und die Konfliktlosung innerhalb des gemeinsamen Verbandes.
In Zeiten knapper öffentlicher Mittel gehen Kommunen mit der Begründung öffentlich-privater Partnerschaften neue Wege, um private Akteure in vormals öffentliche Aufgaben einzubeziehen. Privaten wird Einfluß auf städtische Planungen, kommunale Wirtschaftsförderung oder kulturelle Einrichtungen eingeräumt; im Gegenzug sollen private Mittel die Kommunen finanziell entlasten. Die Arbeit nimmt in einem ersten Schritt einen Vergleich der neuen Formen öffentlich-privater Zusammenarbeit mit den bekannten Privatisierungskategorien vor. Anschließend untersucht sie, welchen Spielraum das öffentliche Recht den Beteiligten bei der Gestaltung der Partnerschaften läßt und wie die Beteiligten diesen Spielraum mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts ausfüllen können. Dabei geht sie über die in früheren Untersuchungen unter dem Schlagwort «Flucht ins Privatrecht» thematisierte Frage der Einwirkungspflicht öffentlicher Körperschaften auf ihre privatrechtlichen Organisationen hinaus. Die teilweise Übertragung von Aufgabenverantwortung auf Private stellt neue Fragen in Bezug auf die Auswahl der privaten Partner, die Koordination der unterschiedlichen Interessen und die Konfliktlösung innerhalb des gemeinsamen Verbandes.
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