Die Arbeit untersucht die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu dem Scheidungsgrund aus Verschulden ( 49 EheG). Erfat wird der Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Ehegesetzes im Jahre 1938 bis zu dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft im Jahre 1945. Zunachst wird in einem kurzen Uberblick die Entstehungsgeschichte des Verschuldenstatbestandes aufgezeigt. Hierbei werden zugleich die Ziele herausgearbeitet, die der Gesetzgeber von 1938 mit der Einfuhrung des Tatbestandes verband. Auf der Grundlage samtlicher veroffentlichter und unveroffentlichter Urteile des Reichsgerichts wird sodann ein umfassendes Bild erstellt, in welcher Weise die reichsgerichtliche Rechtsprechung den Scheidungsgrund aus Verschulden anwandte.
Die Arbeit untersucht die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu dem Scheidungsgrund aus Verschulden ( 49 EheG). Erfaßt wird der Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Ehegesetzes im Jahre 1938 bis zu dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft im Jahre 1945. Zunächst wird in einem kurzen Überblick die Entstehungsgeschichte des Verschuldenstatbestandes aufgezeigt. Hierbei werden zugleich die Ziele herausgearbeitet, die der Gesetzgeber von 1938 mit der Einführung des Tatbestandes verband. Auf der Grundlage sämtlicher veröffentlichter und unveröffentlichter Urteile des Reichsgerichts wird sodann ein umfassendes Bild erstellt, in welcher Weise die reichsgerichtliche Rechtsprechung den Scheidungsgrund aus Verschulden anwandte.
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