Die Hauptaufgabe der vorliegenden Arbeit besteht in der Untersuchung der Frage, ob in der einen oder andern gesetzlichen Bestimmung der Sorgfaltsbeweis - auch etwa Befreiungs- oder Entlastungsbeweis genannt - mit Gewinn fallengelassen werden kann oder soll. Einer Skizzierung der geltenden Rechtsordnung (in der Schweiz und drei benachbarten Landern) und der Rechtstatsachen (in erster Linie der Praxis von Versicherungsgesellschaften) folgt die kritische Wurdigung, wobei das Schwergewicht stets auf dem Sorgfaltsbeweis ruht. Abschliessend regt der Autor de lege ferenda eine Verscharfung von OR 56 an.
Die Hauptaufgabe der vorliegenden Arbeit besteht in der Untersuchung der Frage, ob in der einen oder andern gesetzlichen Bestimmung der Sorgfaltsbeweis - auch etwa Befreiungs- oder Entlastungsbeweis genannt - mit Gewinn fallengelassen werden kann oder soll. Einer Skizzierung der geltenden Rechtsordnung (in der Schweiz und drei benachbarten Ländern) und der Rechtstatsachen (in erster Linie der Praxis von Versicherungsgesellschaften) folgt die kritische Würdigung, wobei das Schwergewicht stets auf dem Sorgfaltsbeweis ruht. Abschliessend regt der Autor de lege ferenda eine Verschärfung von OR 56 an.
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