Am 26. Juli 2001 ist das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages in Kraft getreten. Eine Neuerung ist § 10 des Gesetzes, der die Möglichkeit vorsieht, einen Ermittlungsbeauftragten zur Unterstützung der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses einzusetzen. Ziel der Arbeit ist es, die Rechtsfigur des Ermittlungsbeauftragten in das Gefüge des parlamentarischen Untersuchungsrechts einzuordnen. Die Grundlagen des parlamentarischen Untersuchungsrechts werden dargestellt. Darauf aufbauend untersucht die Studie die Rechtsstellung des Ermittlungsbeauftragten. Erläutert werden seine Aufgaben, das Verfahren der Einsetzung und Bestimmung, seine Stellung im Verhältnis zum Untersuchungsausschuss, seine Befugnisse sowie die Bedeutung seiner Berichterstattung.
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